Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz ist heutzutage noch keine Selbstverständlichkeit – nutzen Sie daher den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil:

Vertrauen steigern: Bewahren Sie sich vor einem Image-Schaden durch Datenschutzpannen und teilen Sie Ihren Kunden und Mitarbeitern offen mit, dass Sie Datenschutz ernst nehmen.

Synergieeffekte nutzen: Durch die Aufnahme der relevanten Prozesse können Datenverwaltung und Datensicherheit optimiert werden.

Haftung vermeiden: Verstöße gegen das BDSG werden mit Bußgeldern bis zu 250.000 € geahndet und Geschäftsführer sind persönlich haftbar.

Unser Angebot

Durchführung des Datenschutzes als Externer Datenschutzbeauftragter
Um Sie und Ihre Mitarbeiter zu entlasten, übernehmen wir teilweise oder vollständig u.a. folgende Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

  • Erstellung Verfahrensverzeichnis
  • Risikoanalyse
  • Erarbeitung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Erstellung Datenschutzkonzept und Datenschutzrichtlinie
  • Durchführung regelmäßiger Audits und Mitarbeiterschulung

Datenschutz Beratung
Unsere geprüften Datenschutz-Experten beraten die Geschäftsführung und betriebliche Datenschutzbeauftragte zum Thema Datenschutz.